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15. September/München


 

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Das Konzept

Höchstmaß an Flexibilität
 

Über 11.000 Anleger haben sich bereits für einen der Aufbaupläne aus dem Hause HCI und somit für die besondere Form der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds entschieden. Mit dem HCI Aufbauplan 10 Schiff befinden wir uns mittlerweile in der 10. Generation der für Sie weiterentwickelten Aufbauplanreihe. Die große Anzahl der verschiedenen Merkmale des Fonds ermöglichen es, dass sich der Fonds optimal Ihren persönlichen Wünschen und Lebenssituationen anpassen lässt. Verschiedene Einzahlungszeiträume, Sonderzahlungen, Einzahlungsstopp und Ausstiegsoptionen bei Notfällen bieten die Gestaltungsgrundlage für Ihre individuelle Anlagestrategie.


Die Beteiligungsmodelle

 

Zum Beitritt stehen fünf verschiedene Beteiligungsmodelle (BM) mit unterschiedlichen langen Einzah-lungsphasen zur Auswahl. 20 % (BM 15: 10 %) der Beteiligungssumme, zzgl. 5 % Einrichtungsgebühr sind beim Start der Beteiligung zu leisten. Die restlichen 80 % (BM 15: 90 %) setzten sich aus 36 bis 180 gleich hohen Monatsraten zusammen. Die Mindestmonatsrate beträgt 50 EUR (BM 3: 100 EUR). Höhere Raten müssen durch 5 teilbar sein.

 

 

Flexible Sonderzahlungsmöglichkeiten

 

Je nach der persönlichen finanziellen Situation können optionale Sonderzahlungen, jeweils zu Beginn der Beteiligung sowie im Januar und Juli eines jeden Jahres während der Einzahlungsphase geleistet werden um die Beteiligung am HCI Aufbauplan 10 Schiff erhöhen. An jedem der Termine besteht die Möglichkeit zwischen mind. 1.000 EUR bis max. 10.000 EUR pro 50 EUR (BM 3: 100 EUR) Monatsrate zusätzlich einzuzahlen. Auf die Sonderzahlungen fällt keine Einrichtungsgebühr an.

 

Zahlungseinstellungs- und Ausstiegsoptionen

 

Die Einstellung der Monatsraten ist, nach Erbringung der ersten Einzahlung jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die bis dahin geleistete Einlage bleibt nach Abzug zeitpunktabhängiger Kosten bestehen. Die Möglichkeit der Sonderzahlungen bleibt hiervon unberührt.
Bei eventuellen zukünftigen wirtschaftlich schwierigen Lagen (Arbeitslosigkeit, verminderte Erwerbsfähigkeit) kann die Beteiligung jederzeit gekündigt werden (Härtefallregelung). Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht, welches es erlaubt die Beteiligung, jährlich, ohne Angabe von Gründen frühestens aber fünf Jahre nach Ende der Einzahlungsphase zu kündigen.